Allgemeine Infos zur Privatkrankenversicherung

Die wesentlichen Eckpunkte der Gesundheitsreform

Pflicht zur Versicherung für Nicht-Versicherte

Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Bereits zum 01.07.2007
wurde für bislang Nicht-Versicherte, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, eine Versicherungsmöglichkeit
in der PKV geschaffen. Dafür wurde ein "modifizierter Standardtarif" mit Basisleistungen
geschaffen, der zum 01.01.2009 in den "Basistarif" überführt wird.

Einführung eines Basistarifes in der PKV
Zum 01.01.2009 wird der so genannte "Basistarif" geschaffen. Dieser branchenweit einheitliche Tarif entspricht
in Art und Umfang dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse und wird in fünf verschiedenen
Selbstbehaltstufen angeboten. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt und steigt somit
parallel zur jährlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze durch den Gesetzgeber. Die genaue Ausgestaltung
des Basistarifes finden Sie unter Punkt 2 dieser Information.

3-Jahres-Regelung für Arbeitnehmer
Nach der Gesundheitsreform können Angestellte erst dann von der GKV in eine PKV wechseln, wenn ihr
regelmäßiges Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze
übersteigt. In der Vergangenheit war ein Wechsel in die PKV bereits nach einem Jahr möglich.

Portabilität der Alterungsrückstellung
Mit der Portabilität (Übertragungsfähigkeit) der Alterungsrückstellung beabsichtigt der Gesetzgeber den
Wettbewerb zu stärken. Daher sehen die neuen Tarife ab 2009 gegen einen höheren Beitrag das Recht vor,
Teile der angesparten Alterungsrückstellung beim Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen auf
den neuen Versicherer zu übertragen (Neue Welt).
Die Portabilität der Alterungsrückstellung gilt ausschließlich für Neue-Welt-Tarife. Privat Versicherte mit Verträgen,
die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden (Alte Welt), können einmalig im Zeitraum vom
01.01.2009 bis zum 30.06.2009 zum nächstmöglichen Kündigungstermin kündigen und so einen Teil ihrer
Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer übertragen lassen. Der Wechsel ist an Bedingungen geknüpft
und erfolgt in den Basistarif.

Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes in der GKV
Zum 01.01.2009 wird bei den gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz eingeführt. Das
Bundesgesundheitsministerium hat die Höhe auf 15,5% (inklusive 0,9 % Sonderbeitrag) festgelegt, was einem
Anstieg um 0,7 Prozentpunkte zum aktuellen durchschnittlichen Beitragssatz der GKV entspricht. Bei
einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 3.600,00 EUR auf 3.675,00 EUR steigt der
durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag so von derzeit 532,80 EUR auf 569,63 EUR.

Kein Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler in der GKV
Der Gesetzgeber streicht ab 01.01.2009 ersatzlos das Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler, die
in der GKV versichert sind. Durch den Abschluss sind die Versicherten in der Folge drei Jahre lang an die
GKV gebunden.