Bessere steuerliche Absetzbarkeit in 2010, das Bürgerentlastungsgesetz

Zum 01.01.2010 entlastet der Gesetzgeber durch das Bürgerentlastungsgesetz die Bürger durch eine bessere steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Für den einzelnen sind zum Teil deutliche steuerliche Entlastungen möglich.


Gesetzbeschluss erfolgt nicht freiwillig

Der Hintergrund dieser steuerlichen Entlastung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 , nach der die Beiträge zur Kranken und Pflegversicherung zur Sicherung der Existenz gehören und deshalb steuerfrei gestellt werden müssen.

Keine Absetzbarkeit von Mehrleistungen

Die KVBEVO regelt, in welcher Höhe die Beiträge bei Mehrleistungen steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe des abziehbaren Beitragsanteils wird durch ein festgelegtes Punktesystem ermittelt. Zum Jahresende 2009 informieren die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden, welcher Beitragsanteil für 2010 voraussichtlich monatlich steuerlich geltend gemacht werden kann.

Diese Mehrleistungen müssen rausgerechnet werden:

- Heilpraktikerleistungen

- Einbettzimmer

- Chefarztbehandlung (Zweibettzimmer)

- Zahnersatz und implantatische Leistungen

- Kieferorthopädische Leistungen