Hundehalter Haftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt vor Kosten, wenn Dritte geschädigt werden.
Im wesentlichen bestehen die gleichen Leistungen wie bei einer Privathaftpflichtversicherung:
- Prüfung der Haftpflicht
- Befriedigung begründeter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die meisten privaten Tierhalter wissen nicht, dass sie auch ohne eigenes Verschulden, für Schäden durch seinen Hund haftet.
Die Haftung besteht auch dann, wenn die eigentliche Schadenursache ein Fehlverhalten - etwa füttern - bei dem später gebissenen Menschen lag.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist eine Gefährdungshaftung, und nicht wie eine Privat Haftpflichtversicherung eine Verschuldenshaftung.
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