Die Pflegerente
Die gesetzlichen Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung mit unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten nicht ersetzen.
Das bedeutet, dass auf einen Pflegebedürftigen trotzdem noch erhebliche Kosten zukommen - hier bei ist es egal, ob er einen ambulanten Pflegedienst zu sich nach Hause kommen lässt oder sich in die Pflege eines professionellen Pflegeheims begibt.
Man sollte auch nicht vergessen das die Pflegerente nicht nur für Menschen ab dem Rentenalter greift.
Bereits heute ist ein großer Anteil der Pflegebedürftigen unter 40 Jahre alt, und meist zb. durch Unfälle oder Krankheiten eingetreten.
Besonders zu berücksichtigen ist die "Vergatterung" der Familienangehörigen!
Das Sozialamt prüft im Leistungsfall ob in der Familie des Pflegebedürftigen die monatlichen Belastungen über dem gesetzlichen Pflegesatz hinaus eingefordert werden können.
Natürlich gibt es hier etliche Freibeträge, aber es müssen alle finanziellen belange offengelegt werden!
Die Pflegerente schließt diese Finanzierungslücke
Die Versicherungsgesellschaften bieten eine Versicherung an, die die finanziellen Risiken eines Pflegefalls abfängt.
Die Leistungen aus der Pflegerente werden teilweise unabhängig von den Einstufungsvoraussetzungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht.
Stattdessen reicht es teilweise aus, wenn ein entsprechender Facharzt bestätigt, dass bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann.
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