Die Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen wird oft durch die finanzielle Lage und somit durch die Qualität des Rechtsbeistandes entschieden. Wer kann sich schon einen Spitzenanwalt leisten, der die eigenen Interessen wirkungsvoll vertritt?

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken viele davon ab, ihr Recht einzufordern!

Inhaber einer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge keine Gedanken mehr zu machen.
Der Versicherer sorgt dafür, daß Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die entstehenden Kosten.
Nach Meinung von Verbraucherschützern ist die Rechtsschutzversicherung aber eine der weniger wichtigen Versicherungen! Denn ein Rechtsstreit kommt in der Regel nicht - wie andere Versicherungsfälle - unvorhergesehen und plötzlich auf einen zu.
Normalerweise entscheidet man selbst, ob man sich streiten will oder nicht. Wenn man im Straf- oder Zivilprozeß zu einer Geldstrafe verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diesen Betrag sowieso nicht. Wer diese Argumentation schlüssig findet, sollte sich mal die tatsächlich entstandenen Schäden anschauen. Die Schäden wurden uns von einer Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.  Es sind nicht kleine Nachbarschaftsstreitereien, von langer Hand geplant, die einen in den Ruin treiben. Aber Ihnen kann es passieren um Schmerzensgeld im Hunderttausender-Bereich zu kämpfen. Es ist in Ordnung sich ausreichend zu informieren und sich dann gegen eine Rechtsschutzversicherung zu entscheiden. Es ist aber gefährlich, ein paar Schlagworte der Verbraucherschützer aufzuschnappen und sich dann pauschal gegen eine Rechtsschutzversicherung auszusprechen.

Natürlich sind Prozeßkosten für einige Streitigkeiten ausgeschlossen: Bauvorhaben, Scheidung, Familien- und Erbstreitigkeiten und vor allem Fälle, deren Ursache bei Vertragsabschluß bereits gesetzt ist. So muß z. B. für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die Rechtsschutzversicherung in der Regel bereits vor dem Vertragsabschluß abgeschlossen sein. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die auf diese Regelung im Interesse des Kunden verzichten. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte überlegen, ob ein Vertrag mit einer Selbstbeteiligung gewählt werden sollte. Denn wichtig ist ein Schutz für Prozesse, bei denen es um größere Summen geht.


Und fallen Sie nicht auf die falsche Werbung der Gesellschaften herein:
Der Rechtsschutzversicherte, der - angeblich dank seiner guten Rechtsschutzversicherung - strahlend das Gericht verläßt, brauchte im Grunde gar keine Versicherung. Denn wer einen Prozeß gewinnt, trägt selber keine Kosten, alle Kosten muß der Verlierer tragen (außer bei Arbeitsgerichtsverfahren). Sie bekommen Ihr Recht also auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtslosen Prozessen abrät und erfolgversprechende Prozesse gewinnt, braucht für normale Rechsstreitigkeiten im Grunde keine Rechtsschutzversicherung. Wenn es aber auf einen Vergleich oder Streitigkeiten (z. B. um hohe Schmerzensgelder), bei denen vorher der Anspruch nicht genau auszurechnen ist hinausläuft ,werden Sie ggf.ohne Rechtsschutzversicherung in der Verhandlung den "kürzeren ziehen".


In Zusammenarbeit mit günstigen Rechtsschutzversicherungen haben wir Ihnen unseren Onlinerechner zur Verfügung gestellt.