Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie sind gesund, haben große Pläne einen tollen Job.
Alles spricht für die Verwirklichung der gesetzten Ziele.
Aber dann kommen plötzlich morgens diese Rückenschmerzen.
Erst nur an einigen Tagen, und dann innerhalb von 2 Jahren in immer kürzeren Abständen wiederkehrend.

Die Diagnose beim Arzt lautet irreperabeler Bandscheibenschaden.
Der Beruf als Technischer Zeichner muss aufgegeben werden. Sie sind Berufsunfähig.
Natürlich wird dann die Rentenkasse angeschrieben um die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen  Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsrente abzuklären.


Als Antwort dann der Schock:
„… trotz Bandscheibenschadens können wir keine Leistungen als Erwerbsminderungsrente anerkennen.
Sie sind mit Ihrem Krankheitsbild noch in der Lage mindestens 6 Std täglich einer Beschäftigung in einem anderen Beruf nachzugehen:“

So oder ähnlich werden immer wieder Berufstätige auf die Versorgungslücke im Bereich der Arbeits oder Berufsunfähigkeit hingewiesen.
Wenn Sie rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist gewährleistet das der obige Fall bei Ihnen nicht eintritt.
Aber als absolut gesunder „Idealkunde“ sollten Sie ein Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau prüfen.
Es gibt erheblich Unterschiede in den Beiträgen und den Leistungen der „Berufsunfähigkeitsrenten“. Sie können für sich selber abwägen ob eine Versicherung nur günstig-, oder auch umfangreiche Leistungen beinhalten soll.
Aber kaufen Sie sich nicht um jeden Preis billig ein.
Bei den teilweise sehr langen Laufzeiten bis Endalter 60 oder 65 muss auch eine Erfüllbarkeit der Leistungen gewährleistet sein.

Als Interessent/in mit Vorerkrankungen z.b. Allergien, therapeutische Sitzungen, Schilddrüsenunterfunktion etc. sollten Sie sich von einem
Sachkundigen Versicherungsmakler (wichtig, wegen der Erfahrung mit sehr vielen Versicherungsunternehmen !) beraten lassen, welche Gesellschaft zu Ihnen passt.

Bitte lassen Sie sich niemals dazu überreden eine erhebliche Erkrankung zu verschweigen. Als Kunde können Sie sich nicht an jede Erkältung in den letzten 5 Jahren erinnern.
Aber man erwartet von Ihnen das Sie sich zb. an den Leistenbruch,
Rippenbruch oder Ihre schwere Hausstauballergie erinnern.
Sollten Sie sich über Ihren Krankheitsverlauf nicht sicher sein, können Sie doch mal mit Ihrem Arzt sprechen.
Schreiben Sie alle relevanten Daten auf und geben diese Extrabeilage mit dem Antrag ab.

Wenn Ihnen einmal das Angebot gemacht wird etwas zu „vergessen“ sollten Sie sich den Ablauf genau vor Augen halten:
Es wird erst im Leistungsfall auf wahrheitsgemäße Angaben geprüft.
Eine vorsätzliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verfällt nicht!!!
Die Versicherung wird vor Gericht argumentieren, das man den Kunden mit seinem Krankheitsbild überhaupt nicht versichert hätte.
Und bei zb. Herzklappenfehlern, Kuren oder ähnlichem wird Ihnen der Richter nicht abnehmen das Sie das bei Antragsstellung „einfach vergessen haben“.


In Zusammenarbeit mit günstigen Berufsunfähigkeitsversicherungen haben wir Ihnen unseren Onlinerechner zur Verfügung gestellt.