Warum eine Privathaftpflicht Versicherung abschließen?

Fast alle kennen sie, die Privathaftpflicht Versicherung.
Aber was genau leistet eine Haftpflichtversicherung?
Diesen Fall kennt jeder, man fährt zu einem Geburtstag stürmt herein um das Geburtstagskind zu umarmen.
Hinter der Wohnzimmertür steht eine Glasvitrinentür offen, welche durch den Schwung der Wohnzimmertür zerdeppert wird.
Herzlichen Glückwunsch !!

So oder so ähnlich passieren kleine/große Missgeschicke fast täglich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 steht:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Eine recht einfache deutliche Aussage. Kein wenn, vielleicht oder unter umständen, es wurde per Gesetz geregelt das ein entstandener Schaden zu ersetzen ist! Sicher gibt es auch Ausnahmen zB. Minderjährige oder Gefälligkeitsschäden. Aber für alle anderen gilt obiges Gesetz.

Somit haben alle Deutschen Haftpflichtversicherer den § 823 BGB als Grundlage ihrer Versicherungsbedingungen genutzt. Natürlich kann ein Risikoträger nicht den Vorsatz mitversichern!
Also kann vereinfacht gesagt werden: Wenn Sie nicht mutwillig oder im Auftrage eines anderen Handeln (Gefälligkeit) wird der entstandene Schaden zum Zeitwert ersetzt.

Um nicht jeden Schaden zahlen zu müssen, wurden in den Versicherungsbedingungen Aber einige Ausschlüsse eingesetzt.
zB.:

Mitversicherte Personen können untereinander keinen Schaden über die Privathaftpflicht regulieren lassen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Frau stellt beim Wäschewaschen die Maschine auf "Kochen". Sicher werden Wollpullover dann sauber- aber eben auch kleiner. Ohne Ausschlussklausel müssten solche Schäden von der Versicherung übernommen werden!!

Ausgenommen sind auch Schäden des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. Auch hier gelten ein paar Ausnahmen zB. Rasenmähertrecker oder ähnliches. Wenn die so genannte "Motorenklausel" nicht vereinbart wäre bräuchten wir keine Zulassungsstellen mehr. Alle Ausschlüsse dienen auch der Versichertengemeinschaft!
Wie teuer wäre wohl eine Privathaftpflicht Versicherung wenn pauschal alles bezahlt wird? Sie wäre im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar. Gerade Leute mit einem geringeren Einkommen, die nicht mal eben 10.000 € für einen Schaden "überhaben" sind auf die Privathaftpflicht Versicherung angewiesen.


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